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Neonazi-Treffen: OVG muss entscheiden |
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31. Mai 2012 – Meininger Tageblatt
Meiningen – Die Justiz muss sich
weiter mit dem geplanten Thüringentag
der nationalen Jugend beschäftigen,
der am Samstag kommender
Woche in Meiningen stattfinden
soll. Jetzt liegt die Angelegenheit
beim Oberverwaltungsgericht
(OVG) in Weimar zur Entscheidung.
Noch immer steht die Frage im
Raum, ob das Open-Air-Konzert der
rechtsextremen Szene auf der Großmutterwiese
stattfinden kann oder
ausfällt. Das Landratsamt hatte die
Veranstaltung untersagt, das Meininger
Verwaltungsgericht bestätigte
in der vergangenen Woche das Verbot
mit dem Hinweis auf „eine systematische
Verschleierung“ der Teilnehmerzahl
durch den Veranstalter.
Dadurch könne die Behörde nicht
abschätzen, ob sich der Platz für die
Veranstaltung eigne oder eine Gefahr
für Besucher, Anwohner und Polizei
bestehe. Gegen die Entscheidung
legte der Antragsteller, ein bekannter
Neonazi aus Meiningen, Beschwerde
ein. Das Oberverwaltungsgericht
will nach Auskunft einer
Sprecherin in den nächsten Tagen
eine Entscheidung treffen.
hi
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