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Neonazi-Treffen: OVG muss entscheiden Drucken
31. Mai 2012 – Meininger Tageblatt
 
Meiningen – Die Justiz muss sich weiter mit dem geplanten Thüringentag der nationalen Jugend beschäftigen, der am Samstag kommender Woche in Meiningen stattfinden soll. Jetzt liegt die Angelegenheit beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar zur Entscheidung. Noch immer steht die Frage im Raum, ob das Open-Air-Konzert der rechtsextremen Szene auf der Großmutterwiese stattfinden kann oder ausfällt. Das Landratsamt hatte die Veranstaltung untersagt, das Meininger Verwaltungsgericht bestätigte in der vergangenen Woche das Verbot mit dem Hinweis auf „eine systematische Verschleierung“ der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter. Dadurch könne die Behörde nicht abschätzen, ob sich der Platz für die Veranstaltung eigne oder eine Gefahr für Besucher, Anwohner und Polizei bestehe. Gegen die Entscheidung legte der Antragsteller, ein bekannter Neonazi aus Meiningen, Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht will nach Auskunft einer Sprecherin in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen.
hi
 

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